Zensur, Indizierung und Schnitte
Aus Spiele-Wiki
Bei Spielen wird gerne die Anpassung, welche über das sprachliche hinausgeht, als Beschneidung und somit als Zensur verstanden. Parallel werden die Alterseinstufungen und Vorbehalt der Jugendfreigabe als Indizierung verstanden.
Gerade in Deutschland ist dies ein interessantes Thema, welches oft vermengt und mit Halbwahrheiten ausgeschmückt wird. So herrscht häufig Unwissenheit über die Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und deren Abgrenzung zur zur industrieeigenen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Das System ist komplex, so entsteht immer wieder Verwirrung über die Handlung und die damit verbundenen Prozesse.
In Deutschland gilt zunächst einmal die Zensurfreiheit, dass bedeutet, dass durch den Staat und seine Institutionen keine Inhalte manipuliert werden. Das bedeutet aber nicht, dass alles erlaubt ist, denn das Jugendschutzrecht stellt Grenzen auf, die durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und die betreffende Bundesprüfstelle gehalten wird.
Siehe dazu: Wie funktioniert die Alterseinstufung in Deutschland.
Aber wie ist nun die Abgrenzung zwischen diesen Begriffen?
Gerade in der Darstellung von verfassungsfeindlicher Symbolik entzündete sich lange Zeit ein Eklat. So wurden viele Spiele für den deutschen Markt angepasst, Inhalte, Geschichten und Realismusgehalt verändert um dieses Thema zu umgehen. Die Sozialadäquanzklausel (§86 Abs. 3 / §86a Abs. 3) galt schon bevor diese Debatte aufkam. Der Streit begründet sich in einem Gerichtsurteil des Frankfurter Oberlandesgerichts von 1998, dass Spielen den künstlerischen Anspruch absprechen wollte und damit die Regelung der Adäquanz außer Kraft setzte.[1] Dieses Urteil beschäftigte sich mit einem Händler, der mit rechten Medien unter anderem Wolfenstein 3D zum Kauf anbot, führte aber zu Unsicherheiten bei den Herausgebern, die ihre Einnahmen sichern wollten. Um diese Thematik zu umgehen haben sie sich der Anpassungen, Schnitte oder "Selbstzensur" bedient. Diese Maßnahme ist keine Anordnung durch eine übergeordnete Instanz, daher ist es keine Zensur im engeren Sinne, sondern eine freiwillige Handlung der Verantwortlichen. Spätestens seit den Vergaben der USK-Einstufung an die unangepassten Veröffentlichungen von Wolfenstein - The New Order[2] ist bewiesen, dass dieses Urteil keine Anwendung auf Spiele im Allgemeinen findet.
Ein anderer Bereich ist die Indizierung, diese hat nichts mit den Selbstbeschneidungen zu tun und ist auch im übergeordneten Kontext eine Zensur, sondern eine Ausprägung des übergreifenden Jugendschutzes. Auf Nachfrage und mit entsprechenden Altersnachweisen kann man Liste-A-Spiele immer noch erhalten, Medien der Liste B hingegen unterliegen der Beschlagnahme, so dass diese nicht bei einem Händler vorliegen werden. Der Privatbesitz ist davon allerdings nicht betroffen und ist noch einmal separat gerichtlich geregelt.
Referenzen, Quellen und interessante Links |
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Mögliche weiterführende Recherchelinks |
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