Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

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Logo der USK - seit 2010

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle‎ ist eine freie Organisation welche in Verbindung mit der Bundesprüfstelle jugendgefährdende Medien, BPjM (früher Bundesprüfstelle jugendgefährdende Schriften, BPjS) die Altersfreigaben bzw. die Zugriffsbeschränkungen für Deutschland regelt.

Damit nimmt sich Deutschland aus der Europäischen Einstufung, dem PEGI System, aus und schafft eine eigene Einordnung auf Grundlage der lokalen Gesetze und Besonderheiten.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Spiele und Filme Minderjährigen grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn sie haben eine Einstufung und Freigabe erhalten. Ausnahme bilden Lern- und Informationsprogramme. Die USK übernimmt die Prüfung und Einstufung für Spiele, während die FSK, die gleiche Aufgabe für Filme übernimmt. Die Logos und Stufen sind aufeinander abgestimmt und gleich kodiert.

Durch die im Gesetz ermöglichte freiwillige Selbsteinstufung ergibt sich die Festlegung, dass sobald ein Spiel eine Freigabe durch die USK erhält, kann die BPjM diese nicht mehr mit einem Verbot oder Einschränkung belegen. Das bedeutet in Umkehrung aber auch, dass die Bundeseinrichtung sich nur noch mit Fällen befassen muss, die diese Kriterien nicht erfüllen und wird dadurch maßgeblich entlastet.

Eine Aufnahme auf den Listen der BPjM ist für jeweils 25 Jahre festgelegt und wird dann neu geprüft, eine vorzeitige Listenstreichung ist auf Antrag durch den Rechteinhaber (hier meist vertreten durch den Herausgeber) möglich.

Ausgegebene Einstufungen

Die Einstufungen der USK sind für den Verkauf eine bindende Vorgabe für die Weitergabe. Im privaten Rahmen sind sie eine nicht bindende Leitlinie für die Aufsichtsperson.

USK 12-Einstufung

Die Darstellungen wurden 1994 eingeführt und in den Jahren 2003 und 2009 jeweils überarbeitet. Die Farben sind dabei seit 2003 unverändert. Die aktuelle Darstellung ist ein die Rauten­darstellung auf einem quadratischen Feld mit gleicher Farbe.

Die Darstellung der nachfolgenden Tabelle beziehen sich in erster Linie auf die Darstellungen von 2003, da diese in der Zeit auf den meisten hier dargestellten Spielen verwendet wurden.

Bedeutet[1][2][3][4][5]
im Wiki
USK 0 - keine Altersbeschränkung keine Altersbeschränkung Für alle geeignet, der Inhalt besitzt keine verstörenden und sehr milde Inhalte.
USK 6 - ab 6 Jahren Freigegeben ab 6 Jahren Für alle geeignet, der Inhalt besitzt milde und wenig verstörende Inhalte. Das Begleiten von Kindern durch Eltern oder Begleitern wird aber nahegelegt auch um inhaltliche Fragen beantworten zu können.
USK 12 - ab 12 Jahren Freigegeben ab 12 Jahren Der Inhalt besitzt moderate Inhalte, so dass dese nicht für unter 12 Jährige empfohlen wird. Eine Begleitperson ist empfohlen. Die Entscheidung über die Erlaubnis liegt bei den Aufsichtspersonen.
USK 16 - ab 16 Jahren Freigegeben ab 16 Jahren Der Inhalt ist über 16 Jährigen vorbehalten, die Inhalte können Drogen, Sexualität oder verstörenden Inhalts sein.
USK 18 - ab 18 Jahren keine Jugendfreigabe Der Inhalt ist 18 Jährigen oder Älter vorbehalten. Die können verstörend sein und auch auf Erwachsene anstößig wirken. Eine Altersprüfung ist Pflicht.
Sonderfälle
USK RP - Einstufung offen Einstufung ausstehend Die Einstufung wurde noch nicht abgeschlossen. Die Inhalte können anstößig sein. Diese Markierung ist eigentlich nur theoretisch für Promomaterial oder bei Trailern, Vorführungen etc.
USK Info - Informationsprogramm Informationsprogramm Inhalte mit dieser Markierung sind von jeglicher Altersfreigabe ausgenommen. Näheres regelt das Jugendschutzgesetz unter §14.
USK Lehr - Lernprogramm Lernprogramm
Liste A jugendgefährdend Der Inhalt ist 18 Jährigen oder Älter vorbehalten. Die können verstörend sein, den legalen Rahmen überschreiten und auch auf Erwachsene anstößig wirken. Eine Altersprüfung ist Pflicht.
Liste B absolutes Verbreitungsverbot Der Inhalt besitzt so stark verstörende Inhalte oder explizite Handlungen, dass diese außerhalb des gesellschaftlich akzeptierten Rahmens liegen. Ein Verkauf dieser Inhalte ist verboten.